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Refraktionsbestimmung ab Säuglingsalter

Ab einer gewissen Stärke kann ein nicht korrigierter Brechungsfehler (Hyperopie = Weitsichtigkeit, Myopie = Kurzsichtigkeit, Astigmatismus = Hornhautverkrümmung) zu einer Sehentwicklungsstörung (Amblyopie) führen. Mittels der Schattenprobe (Skiaskopie) können wir ohne Apparate bereits bei den Kleinsten die Brechwerte der Augen bestimmen. Dies ermöglicht uns zu beurteilen, ob eine optische Korrektur (Brille, Kontaktlinse) nötig ist, damit sich die Sehschärfe gut entwickeln kann.

Mit der Strich-Skiaskopie Methode (Schattenprobe) können wir auch sehr komplexe Refraktionsfehler genau ausmessen. Wir messen auch dort noch, wo apparative Messungen versagen.

Bei vorderen Augenabschnittsanomalien:

  • Korektopie (dezentrierte Pupille)
  • Iriskolobom (angeborene Spaltbildung der Iris)
  • Aniridie (fehlende Iris)
  • Hornhauterkrankungen (Keratokonus, Peter’s-Anomalie, Rieger-Anomalie, Sklerocornea, Mikrocornea)
  • Vernarbte Hornhaut nach Trauma, Entzündungen
  • Hornhautveränderungen bei Dermoid oder Glaukom
  • bei transplantierter Hornhaut
  • Aphakie (keine Augenlinse mehr) z.B. nach Kataraktoperation im Säuglingsalter
  • Linsenluxation (verschobene Augenlinse) z.B. bei Marfan-Syndrom
  • Lentikonus (Verformung der Linse)
  • Ptose (hängendes Augenlid)


Bei hinteren Augenabschnittsanomalien:

  • Frühgeborenenretinopathie
  • Kolobom (angeborene Spaltbildung des Augenbechers)
  • Retinitis pigmentosa
  • Zapfendystrophie/Achromatopsie
  • Sehnervenerkrankungen


Bei Nystagmus (Augenzittern)

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